Forum: German
Topic: Abwicklung freiberuflicher Übersetzer
Poster: Rolf Keller
Post title: Nicht ganz leicht zu beantworten
[quote]Julia Tummes wrote:
Kann mir jemand sagen, ob ich mich aus Gründen der Steuern etc. exmatrikulieren muss[/quote]
??? Du hältst es für denkbar, dass ein Student bei gleicher Einkommenssituation mehr Steuern zahlen muss als ein Nicht-Student? Das gab es ja nicht mal im Arbeiter- und Bauernstaat DDR ... SCNR.
Was du wirklich fragen wolltest, war wohl, ob du immatrikuliert bleiben darfst/solltest. In puncto Steuern spielt es überhaupt keine Rolle, ob du Studentin bist oder nicht.
Relevant ist aber die Frage nach den Sozialversicherungsbeiträgen. Als Freiberuflerin bist du in der Kranken- und in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Wer da nichts einzahlt, ruft möglicherweise den Staatsanwalt auf den Plan. Damit zusammen hängt die Frage der Scheinselbständigkeit: Wenn nur ein einziger Auftraggeber existiert, könnte der Rentenversicherungsträger (oder wer sonst zuständig ist) den Auftraggeber als Arbeitgeber und dich als Arbeitnehmerin (statt als Freiberuflerin) einstufen – da wird der Auftraggeber aber nicht mitspielen wollen, weil er für dich keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen will. Auch das kann u. U. zu späterem Ärger führen.
Siehe [url removed] und -zig ähnliche Google-Treffer (Google musst du ohnehin perfekt beherrschen, wenn du als Übersetzerin erfolgreich sein willst). In einem Übersetzerforum zu fragen, ist wenig zielführend, weil dort nur wenige in deiner Situation sind und gute Rechtskenntnisse für diesen Sonderfall haben.
Nebenbei: Du hast als Muttersprache Deutsch angegeben und bietest auch Editing/Proofreading an. Da besteht aber IMHO noch etwas Nacholbedarf. Schon der Betreff der Frage führt beim Leser zu Kopfschütteln, und der erste Eindruck ist bekanntlich der wichtigste.
Topic: Abwicklung freiberuflicher Übersetzer
Poster: Rolf Keller
Post title: Nicht ganz leicht zu beantworten
[quote]Julia Tummes wrote:
Kann mir jemand sagen, ob ich mich aus Gründen der Steuern etc. exmatrikulieren muss[/quote]
??? Du hältst es für denkbar, dass ein Student bei gleicher Einkommenssituation mehr Steuern zahlen muss als ein Nicht-Student? Das gab es ja nicht mal im Arbeiter- und Bauernstaat DDR ... SCNR.
Was du wirklich fragen wolltest, war wohl, ob du immatrikuliert bleiben darfst/solltest. In puncto Steuern spielt es überhaupt keine Rolle, ob du Studentin bist oder nicht.
Relevant ist aber die Frage nach den Sozialversicherungsbeiträgen. Als Freiberuflerin bist du in der Kranken- und in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Wer da nichts einzahlt, ruft möglicherweise den Staatsanwalt auf den Plan. Damit zusammen hängt die Frage der Scheinselbständigkeit: Wenn nur ein einziger Auftraggeber existiert, könnte der Rentenversicherungsträger (oder wer sonst zuständig ist) den Auftraggeber als Arbeitgeber und dich als Arbeitnehmerin (statt als Freiberuflerin) einstufen – da wird der Auftraggeber aber nicht mitspielen wollen, weil er für dich keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen will. Auch das kann u. U. zu späterem Ärger führen.
Siehe [url removed] und -zig ähnliche Google-Treffer (Google musst du ohnehin perfekt beherrschen, wenn du als Übersetzerin erfolgreich sein willst). In einem Übersetzerforum zu fragen, ist wenig zielführend, weil dort nur wenige in deiner Situation sind und gute Rechtskenntnisse für diesen Sonderfall haben.
Nebenbei: Du hast als Muttersprache Deutsch angegeben und bietest auch Editing/Proofreading an. Da besteht aber IMHO noch etwas Nacholbedarf. Schon der Betreff der Frage führt beim Leser zu Kopfschütteln, und der erste Eindruck ist bekanntlich der wichtigste.