Forum: German
Topic: Anerkennung als selbständig Erwerbender in der Schweiz (Zürich)
Poster: EdithK
Post title: Lüder
es ist nun mal so: man kann in der Schweiz die Aufenthaltbewilligung (B-Permit) erhalten, wenn man entweder:
- fest angestellt ist
- genug Geld hat, um nachzuweisen, dass man dem Staat nicht zur Last fällt.
Die SVA ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die in der Schweiz ein Einkommen beziehen, auch für Selbstständige.
Ich kann dir nur raten, dir eine feste Anstellung als irgendwas zu suchen, muss ja nicht als Übersetzer sein, zur Not auch Nachtportier oder Putzmann, dann erhälst du deine HVA-Nummer und eine Aufenthaltsbewilligung. Nach einem Jahr fest angestellt bis du raus, du kannst freiberuflich arbeiten und hast deine Nummer. Bei Direktkunden in der Schweiz ist diese Nummer anzugeben, ist Pflicht, sonst kannst du nicht für Schweizer Direktkunden arbeiten.
Den ausländischen Agenturen ist es egal, aber nicht den Schweizer Behörden.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
Topic: Anerkennung als selbständig Erwerbender in der Schweiz (Zürich)
Poster: EdithK
Post title: Lüder
es ist nun mal so: man kann in der Schweiz die Aufenthaltbewilligung (B-Permit) erhalten, wenn man entweder:
- fest angestellt ist
- genug Geld hat, um nachzuweisen, dass man dem Staat nicht zur Last fällt.
Die SVA ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die in der Schweiz ein Einkommen beziehen, auch für Selbstständige.
Ich kann dir nur raten, dir eine feste Anstellung als irgendwas zu suchen, muss ja nicht als Übersetzer sein, zur Not auch Nachtportier oder Putzmann, dann erhälst du deine HVA-Nummer und eine Aufenthaltsbewilligung. Nach einem Jahr fest angestellt bis du raus, du kannst freiberuflich arbeiten und hast deine Nummer. Bei Direktkunden in der Schweiz ist diese Nummer anzugeben, ist Pflicht, sonst kannst du nicht für Schweizer Direktkunden arbeiten.
Den ausländischen Agenturen ist es egal, aber nicht den Schweizer Behörden.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.