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Petition zugunsten fairer Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung | Vielen Dank

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Forum: German
Topic: Petition zugunsten fairer Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung
Poster: Karolin Schmidt
Post title: Vielen Dank

Euch für's Lesen und vielleicht sogar Mitzeichnen, und dir Steffen für deine Unterstützung. Vorweg: Ich bin nur Mitglied in dem Verband und mache hier keine Reklame. Ich halte es nur für ein wichtiges Anliegen, von dem sicher einige freiberuflich/selbständig tätige und in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Übersetzerinnen und Übersetzer betroffen sind. Zu Deiner Frage, Matthias, ich habe Folgendes dazu gefunden (auch auf der Verbandsseite), ich zitiere:

"Die CDU/CSU argumentiert, dass Selbstständige über „Missbrauchs- und Gestaltungsmöglichkeiten“ verfügen. Sie könnten ihren Gewinn quasi beliebig gestalten, um auf diese Weise preisgünstig in den Genuss der gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen. Deshalb seien Mindestbemessungsgrenzen nötig.

Dieses Argument ist für uns nicht nachvollziehbar. Denn: Die betroffenen Teilzeit-Selbstständigen erzielen ein sehr niedriges Einkommen und zahlen darauf keine oder geringe Steuern. Es fehlt sowohl der Anreiz als auch der Spielraum, etwa durch zusätzliche Betriebsausgaben den Gewinn zu reduzieren. Zudem sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zumindest bei Einzelunternehmern sehr begrenzt. Angestellte haben durch Gehaltsumwandlung gleiche oder (etwa bei Firmenwagen) größere Gestaltungsmöglichkeiten als Selbstständige und können zudem ohne Nachweis von Kosten eine Werbungskostenpauschale geltend machen.

Würde er dieser Logik folgen, müsste der Gesetzgeber auch für Angestellte hohe Mindestbeiträge einführen. Schließlich kann auch ein Arbeitsverhältnis so gestaltet werden, dass der Ehepartner eine preisgünstige Krankenversicherung erhält.

Zum anderen beruft sich die CDU/CSU auf das Urteil BvL 4/96 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2001. Das Verfassungsgericht hat entschieden, die höheren Mindestbeiträge seien nicht verfassungswidrig. Ein zentrales Argument war dabei, dass bei Selbstständigen Betriebsausgaben den Gewinn und damit die Bemessungsgrundlage für die Beiträge mindern. Dagegen könnten Angestellte ihre Werbungskosten nur steuerlich geltend machen, bekämen aber bei den Beiträgen keine Entlastung.

Dieser Vergleich war schon zum Zeitpunkt des Urteils zweifelhaft. Denn die damit verbundene eventuelle Mehrbelastung der Angestellten (insbesondere bei sehr langem Arbeitsweg oder doppelter Haushaltsführung) steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu den oben beschriebenen Mehrbelastungen, die den Selbstständigen auferlegt werden.

Seit dem Urteil im Jahr 2001 hat sich zudem die Lage der Selbstständigen zudem erheblich geändert. Das wird insbesondere an dem sehr viel höheren Anteil von Solo- und Teilzeit-Selbständigen deutlich. Wir bezweifeln daher, dass das BVerfG die Regelung heute noch als verfassungsgemäß beurteilen würde. So oder so muss es möglich sein, eine ungerechte und aus der Zeit gefallene Regelung zu korrigieren."

Es geht hier unter anderem darum, dass manche Menschen, die vielleicht 1000 Euro im Monat verdienen, von diesen 1000 Euro sagenhafte 400 in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen, so dass ihnen dann noch ganze 600 Euro für den ganzen Rest vom Leben bleiben. Das ist doch nicht gerecht - oder?

Liebe Grüße
Karolin

[Bearbeitet am 2017-09-15 08:44 GMT]

[Bearbeitet am 2017-09-15 08:45 GMT]

[Bearbeitet am 2017-09-15 08:51 GMT]

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