Forum: German
Topic: Frage zu Rechnungsstellungsfristen
Poster: Rolf Keller
Post title: Hängt davon ab, das Recht welchen Landes Anwendung finden soll
Jedes Land hat eigene Gesetze. Wenn man länderübergreifend arbeitet, hängt es auch davon ab, welches der beiden oft unterschiedlichen Gesetzgebungen Anwendung finden sollen. Also ist deine ungenaue Frage nicht zu beantworten: Es gibt 999 Möglichkeiten. Ich habe aber noch nie gehört, dass es in irgendeinem Land vom Rechnungsdatum abhängt, ob eine Zahlungspflicht verjährt ist oder nicht.
Jedenfalls: Das mit den 6 Monaten, das du aus einer älteren Antwort zitiert hast, das stimmt auf gar keinen Fall, und es steht davon auch keine Silbe in der dort angegeben Quelle. Es könnte dort auch niemals stehen, denn es geht es ja um Verjährungsfristen, und die haben im Umsatzsteuergesetz ebensowenig etwas zu suchen wie andere Vorschriften über Zahlungsverpflichtungen. (Ich glaube auch nicht, dass das mit den 6 Monaten in irgendeinem EU-Land so ist.)
Topic: Frage zu Rechnungsstellungsfristen
Poster: Rolf Keller
Post title: Hängt davon ab, das Recht welchen Landes Anwendung finden soll
Jedes Land hat eigene Gesetze. Wenn man länderübergreifend arbeitet, hängt es auch davon ab, welches der beiden oft unterschiedlichen Gesetzgebungen Anwendung finden sollen. Also ist deine ungenaue Frage nicht zu beantworten: Es gibt 999 Möglichkeiten. Ich habe aber noch nie gehört, dass es in irgendeinem Land vom Rechnungsdatum abhängt, ob eine Zahlungspflicht verjährt ist oder nicht.
Jedenfalls: Das mit den 6 Monaten, das du aus einer älteren Antwort zitiert hast, das stimmt auf gar keinen Fall, und es steht davon auch keine Silbe in der dort angegeben Quelle. Es könnte dort auch niemals stehen, denn es geht es ja um Verjährungsfristen, und die haben im Umsatzsteuergesetz ebensowenig etwas zu suchen wie andere Vorschriften über Zahlungsverpflichtungen. (Ich glaube auch nicht, dass das mit den 6 Monaten in irgendeinem EU-Land so ist.)