Forum: German
Topic: Rechnungen in der Elternzeit
Poster: Marcus König
Post title: Im Bescheid nachlesen
Ich gehe davon aus, dass du Bundeselterngeld beziehst. Da würde ich zuerst im Bescheid nachlesen.
Ich habe 2014 Elternzeit genommen und hatte erklärt, dass meine Tätigkeit ruht. Ich bekam dann 1.800 Euro (?), durfte aber auch kein Einkommen mehr erzielen. Hätte sich daran etwas geändert und hätte ich Einkünfte erzielt, hätte ich dies lt. Mitteilungspflichten melden müssen. Ich nehme stark an, das wäre dann angerechnet worden.
Aus dem Bescheid sollte das auch bei dir entsprechend hervorgehen.
Topic: Rechnungen in der Elternzeit
Poster: Marcus König
Post title: Im Bescheid nachlesen
Ich gehe davon aus, dass du Bundeselterngeld beziehst. Da würde ich zuerst im Bescheid nachlesen.
Ich habe 2014 Elternzeit genommen und hatte erklärt, dass meine Tätigkeit ruht. Ich bekam dann 1.800 Euro (?), durfte aber auch kein Einkommen mehr erzielen. Hätte sich daran etwas geändert und hätte ich Einkünfte erzielt, hätte ich dies lt. Mitteilungspflichten melden müssen. Ich nehme stark an, das wäre dann angerechnet worden.
Aus dem Bescheid sollte das auch bei dir entsprechend hervorgehen.