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Rechnungen in der Elternzeit | vorsicht geboten

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Forum: German
Topic: Rechnungen in der Elternzeit
Poster: mroed
Post title: vorsicht geboten

also hier wäre ich extrem vorsichtig und würde ggf. eine schriftliche stellungnahme der elterngeldstelle verlangen - vorab. ich hatte zwar auch vorab nachgefragt, jedoch leider mündlicher. großer fehler!

bei mir war es so, dass ich zu den ersten gehörte, die elterngeld bekamen bzw. hätten bekommen sollen.

ich hatte bis kurz vor der entbindung sehr viel gearbeitet. die rechnungen stellte ich dann während der eltergeldbezugszeit, mit der folge, dass auch die zahlungen während dieses zeitraums eingingen.

folge war, dass ich praktisch das gesamte elterngeld zurückzahlen musste. das argument: es gehe nach dem zuflussprinzip. mein einwand, es gehe hier doch beim elterngeld um einen völlig anderen sachverhalt als etwa bei sozialhilfe, wurde abgeschmettert.

leider hatte ich auch noch die widerspruchsfrist versäumt. alles sehr, sehr ärgerlich.

wenn ich mich nicht völlig irre, wird mittlerweile so verfahren, dass nicht mehr das zuflussprinzip gilt, sondern lediglich der zeitpunkt der leistungserbringung (oder der rechnungsstellung?).

aber wie oben schon geschrieben, würde ich mir das unbedingt schriftlich geben lassen.

Bei aufträgen, die man während der elternzeit erledigt, sollte man versuchen, die rechnungsstellung auf die zeit kurz vor ende der elterngeldbezugszeit zu schieben.

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