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Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit für Frankreich | Manche Kunden ...

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Forum: German
Topic: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit für Frankreich
Poster: Rolf Keller
Post title: Manche Kunden ...

[quote]inkweaver wrote:
in Form einer Gewerbeanmeldung (für Übersetzer bekanntlich völlig überflüssig)[/quote]

In D überflüssig nur für solche Übersetzer, die wirklich keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Das Weitervergeben von Aufträgen ist je nach dem Umständen bekanntlich eine gewerbliche Tätigkeit. Und: Französische Kunden denken natürlich in ihren Rechtskategorien, nicht in den deutschen.

[quote]die Kopie einer Steuererklärung, aus der Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit[/quote]

Ich würde nicht im Traum daran denken, einem Kunden meine Steuererklärung zu zeigen. Abgesehen davon wäre nicht die Erklärung relevant, sondern nur der zugehörige Bescheid.

[quote]Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Nachweis ausreichend sein müsste[/quote]

Mit der Nummer kannst du lediglich nachweisen, dass du sie hast - jeder kann sich so eine Nummer zuteilen lassen, auch wenn er sie nicht braucht/benutzt.

Aber: Anhand der Nummer kann ein Kunde per Internet abfragen, ob dein Name, deine Adresse usw. zu dieser Nummer gehört. Zu dieser Kontrolle ist er je nach Land verpflichtet, zu mehr aber - falls keine besonderen Umstände vorliegen - aber wohl kaum, er ist ja kein Detektiv. Und bekäme er eine Kopie des Steuerbescheids, wie wäre es dann mit Übersetzung, Beglaubigung, Apostille, ...?

Ich tippe eher darauf, dass irgendeine (evtl. neu gefasste) Regel über die Methode "Stille Post" von einem Unwissenden zum anderen verbreitet worden ist. Das hatte ich im Laufe der Jahre schon mehrfach. "Unser Steuerberater hat gesagt, Sie müssen ..." und später dann "Sie haben recht, Sie müssen nicht, war ein Irrtum."


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