Forum: German
Topic: Schleuderpreise für Direktkunden
Poster: Rolf Keller
Post title: Verkammerung? Wo heute alle nach Freiheit rufen?
[quote]P.Schaefermeier wrote:
Für Übersetzer wie für freie Journalisten kann es nur staatlich festgesetzte Honorare geben wie für Architekten und Juristen. Die Zugangsvorraussetzungen sind eine seriöse Ausbildung und/oder ein Studium als Übersetzer.[/quote]
Das wäre praktisch nur bei einer Verkammerung des Berufs möglich. Welche Konsequenzen hätte das? Einfach nur "mehr Geld" wird auf dem Markt kaum funktionieren, da müsste dann für den Käufer auch die Sicherheit einer höheren Leistung garantiert sein, sonst lässt er von der Aushilfsschreibkraft übersetzen – und das wird man ja staatlicherseits kaum verbieten können. Da liegt eben ein nicht aus der Welt zu schaffender Unterschied zwischen Anwälten und Übersetzern.
Was kann ein Übersetzer, der mit 25 sein Studium abschließt? Er beherrscht die gelernten Fremdsprachen, ja, aber sonst sehr oft gar nichts weiter.
Von den drei benötigten Fähigkeiten hat er meist nur eine: Ihm fehlen erstens Fach- und Weltwissen sowie zweitens Schreibkompetenz in der Muttersprache (also in der Sprache, in die er eigentlich übersetzen sollte).
Wo bekommt er die fehlenden Fähigkeiten her, und hat er überhaupt allein schon wegen seiner Fremdsprachenausbildung die notwendigen persönlichen Eigenschaften dafür? Und will er überhaupt noch mal auf die Schulbank, um dort Dinge zu büffeln, für die er sich eigentlich nicht besonders interessiert? Wenn er sich zum Beispiel für die Juristerei interessiert hätte, hätte er ja Jura studieren und als kleine Ergänzung Fremdsprachenkenntnisse erwerben können. Aber Jura war ihm zu trocken oder zu schwierig, und so gibt er heute zwar »Recht« als Fachgebiet an, könnte aber nicht mal das Kleingedruckte in seinem Mietvertrag richtig deuten.
Die meisten Übersetzer müssten also nach dem Sprachexamen wieder auf die Schulbank; anschließend müssten sie dann vor der Zulassung durch die Übersetzerkammer streng geprüft und klassifiziert werden (so wie sich ja auch nicht jeder studierte Mediziner an Herzoperationen versuchen darf). Welcher Übersetzer und welcher Berufsverband wird das wollen?
Topic: Schleuderpreise für Direktkunden
Poster: Rolf Keller
Post title: Verkammerung? Wo heute alle nach Freiheit rufen?
[quote]P.Schaefermeier wrote:
Für Übersetzer wie für freie Journalisten kann es nur staatlich festgesetzte Honorare geben wie für Architekten und Juristen. Die Zugangsvorraussetzungen sind eine seriöse Ausbildung und/oder ein Studium als Übersetzer.[/quote]
Das wäre praktisch nur bei einer Verkammerung des Berufs möglich. Welche Konsequenzen hätte das? Einfach nur "mehr Geld" wird auf dem Markt kaum funktionieren, da müsste dann für den Käufer auch die Sicherheit einer höheren Leistung garantiert sein, sonst lässt er von der Aushilfsschreibkraft übersetzen – und das wird man ja staatlicherseits kaum verbieten können. Da liegt eben ein nicht aus der Welt zu schaffender Unterschied zwischen Anwälten und Übersetzern.
Was kann ein Übersetzer, der mit 25 sein Studium abschließt? Er beherrscht die gelernten Fremdsprachen, ja, aber sonst sehr oft gar nichts weiter.
Von den drei benötigten Fähigkeiten hat er meist nur eine: Ihm fehlen erstens Fach- und Weltwissen sowie zweitens Schreibkompetenz in der Muttersprache (also in der Sprache, in die er eigentlich übersetzen sollte).
Wo bekommt er die fehlenden Fähigkeiten her, und hat er überhaupt allein schon wegen seiner Fremdsprachenausbildung die notwendigen persönlichen Eigenschaften dafür? Und will er überhaupt noch mal auf die Schulbank, um dort Dinge zu büffeln, für die er sich eigentlich nicht besonders interessiert? Wenn er sich zum Beispiel für die Juristerei interessiert hätte, hätte er ja Jura studieren und als kleine Ergänzung Fremdsprachenkenntnisse erwerben können. Aber Jura war ihm zu trocken oder zu schwierig, und so gibt er heute zwar »Recht« als Fachgebiet an, könnte aber nicht mal das Kleingedruckte in seinem Mietvertrag richtig deuten.
Die meisten Übersetzer müssten also nach dem Sprachexamen wieder auf die Schulbank; anschließend müssten sie dann vor der Zulassung durch die Übersetzerkammer streng geprüft und klassifiziert werden (so wie sich ja auch nicht jeder studierte Mediziner an Herzoperationen versuchen darf). Welcher Übersetzer und welcher Berufsverband wird das wollen?