Forum: German
Topic: Aufbewahrung von Uebersetzungen in Papierform und elektronische Speicher
Poster: David Wright
Post title: Eigentlich ...
Die sechs Jahre gelten für empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung. Dazu zählen nicht fertige Übersetzungen, die meines Wissens keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist unterliegen.
Andererseits. Eventuell auftretende Rechtsstreitigkeiten oder sonstige beweispflichtige Vorgänge erfordern eine Archivierung von Unterlagen. Aber hier gibt es keine gesetzliche Frist, sondern man muss "common sense" anwenden.
Topic: Aufbewahrung von Uebersetzungen in Papierform und elektronische Speicher
Poster: David Wright
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Die sechs Jahre gelten für empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung. Dazu zählen nicht fertige Übersetzungen, die meines Wissens keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist unterliegen.
Andererseits. Eventuell auftretende Rechtsstreitigkeiten oder sonstige beweispflichtige Vorgänge erfordern eine Archivierung von Unterlagen. Aber hier gibt es keine gesetzliche Frist, sondern man muss "common sense" anwenden.