Forum: German
Topic: Aufbewahrung von Uebersetzungen in Papierform und elektronische Speicher
Poster: Rolf Keller
Post title: Die Quellen des Wissens ...
[quote]Katrin Suchan wrote:
Für Geschäftsleute gibt es in Deutschland eine Aufbewahrungsfrist von mindestens sechs Jahren.[/quote]
"Geschäftsleute" ist keine juristisch definierte Kategorie. Die genaue Einordnung ist hier aber relevant, denn nicht jeder muss z. B. Bücher führen und aufbewahren.
[quote] [url removed] [/quote]
Die Wikipedia nutzt bei solchen Fragen nur etwas, wenn der Schreiber offensichtlich Autorenfähigkeiten hat. Das ist hier aber nicht der Fall; der WP-Artikel ist ein ziemliches Durcheinander, also ist mit sachlichen Fehlern zu rechnen. Deshalb taugt so ein Artikel nur dazu, themenrelevante Stichworte kennenzulernen, anschließend muss man dann in zuverlässigen Quellen nachrecherchieren. Es gibt ja im Web zu diesem Thema genügend Material von Fachanwälten.
Nehmen wir nur mal dies aus dem angegebenen WP-Artikel:
"Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB) und in der Abgabenordnung (§ 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen. Diese Vorschriften betreffen nur Kaufleute."
Das ist schlicht Blödsinn. Das HGB betrifft nur Kaufleute, die AO aber auch alle anderen Steuerpflichtigen, also zum Beispiel auch uns, die wir größtenteils eben keine Kaufleute, sondern Freiberufler sind.
Obendrein ist "Kaufmännische Dokumente" auch keine juristisch definierte Kategorie. Und genau solche Gummiwörter sind es, die beim Leser zu Irrtümern führen, z. B. zu dem Irrtum, dass man Übersetzungen aufbewahren müsse. ;-)
[Bearbeitet am 2014-05-21 17:25 GMT]
Topic: Aufbewahrung von Uebersetzungen in Papierform und elektronische Speicher
Poster: Rolf Keller
Post title: Die Quellen des Wissens ...
[quote]Katrin Suchan wrote:
Für Geschäftsleute gibt es in Deutschland eine Aufbewahrungsfrist von mindestens sechs Jahren.[/quote]
"Geschäftsleute" ist keine juristisch definierte Kategorie. Die genaue Einordnung ist hier aber relevant, denn nicht jeder muss z. B. Bücher führen und aufbewahren.
[quote] [url removed] [/quote]
Die Wikipedia nutzt bei solchen Fragen nur etwas, wenn der Schreiber offensichtlich Autorenfähigkeiten hat. Das ist hier aber nicht der Fall; der WP-Artikel ist ein ziemliches Durcheinander, also ist mit sachlichen Fehlern zu rechnen. Deshalb taugt so ein Artikel nur dazu, themenrelevante Stichworte kennenzulernen, anschließend muss man dann in zuverlässigen Quellen nachrecherchieren. Es gibt ja im Web zu diesem Thema genügend Material von Fachanwälten.
Nehmen wir nur mal dies aus dem angegebenen WP-Artikel:
"Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB) und in der Abgabenordnung (§ 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen. Diese Vorschriften betreffen nur Kaufleute."
Das ist schlicht Blödsinn. Das HGB betrifft nur Kaufleute, die AO aber auch alle anderen Steuerpflichtigen, also zum Beispiel auch uns, die wir größtenteils eben keine Kaufleute, sondern Freiberufler sind.
Obendrein ist "Kaufmännische Dokumente" auch keine juristisch definierte Kategorie. Und genau solche Gummiwörter sind es, die beim Leser zu Irrtümern führen, z. B. zu dem Irrtum, dass man Übersetzungen aufbewahren müsse. ;-)
[Bearbeitet am 2014-05-21 17:25 GMT]