Forum: German
Topic: Freistellung von der portugiesischen Quellensteuer
Poster: Steffen Walter
Post title: Dolmetscher ≠ Übersetzer; zertifiziert = beeidigt/ermächtigt
[quote]hawag wrote:
Die Annahme des Threaderstellers, ein entsprechendes deutsches Formular zu MOD. 21 RFI gäbe es nicht, ist unzutreffend.
Das für den deutschen Rechtsraum geltende Formular ist der "Antrag auf Erstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung", in dem unter dem Abschnitt II. eine "Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Finanzverwaltung" gegeben wird in Bezug auf die unter Abschnitt I. gemachten Angaben.
Dieses Formular ist ggf. zu verwenden. Die deutschen Finanzbehörden KÖNNEN auch gleichlautende, fremdsprachige Formulare zertifizieren, müssen dies aber nicht. Im Zweifelsfall DÜRFEN sie dies auch ohne eine durch einen zertifizierten Dolmetscher verfasste Übersetzung NICHT. Amtssprache ist (für deutsche Finanzämter) deutsch (§ 87 Abgabenordnung). Die dafür anfallenden Kosten müsste im Übrigen der Antragsteller tragen.
Zu den Kommentaren (teilweise):
1.) Die Finanzbehörde hat völlig korrekt gehandelt.
2.) Es ist nicht hilfreich, in Biertischmanier über angeblich fehlende Kenntnisse von deutschen Beamten herum zu schwadronieren, wenn man selbst keinerlei Kenntnisse über die tatsächlichen Verhältnisse bzw. über die Rechtslage besitzt. Mit solch dummem Zeug befindet man sich weit unter der Gürtellinie.
PS.: Bin selbst kein Beamter.
[Bearbeitet am 2014-09-25 10:29 GMT] [/quote]
Vielen Dank für diese Informationen. Wenn hier aber schon so präzise argumentiert wird, dann sollte auch die Terminologie korrekt sein: Ein Dolmetscher ist kein Übersetzer (nur letzteren hätte man zur Anfertigung der Übersetzung des Formulars heranziehen können) - [url removed] - und einen "zertifizierten" Dolmetscher oder Übersetzer gibt es erst recht nicht (zumindest nicht in Deutschland). Übersetzer, die die hier erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sind - je nach Bundesland - "beeidigt" oder "ermächtigt".
[Edited at 2014-09-25 13:44 GMT]
Topic: Freistellung von der portugiesischen Quellensteuer
Poster: Steffen Walter
Post title: Dolmetscher ≠ Übersetzer; zertifiziert = beeidigt/ermächtigt
[quote]hawag wrote:
Die Annahme des Threaderstellers, ein entsprechendes deutsches Formular zu MOD. 21 RFI gäbe es nicht, ist unzutreffend.
Das für den deutschen Rechtsraum geltende Formular ist der "Antrag auf Erstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung", in dem unter dem Abschnitt II. eine "Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Finanzverwaltung" gegeben wird in Bezug auf die unter Abschnitt I. gemachten Angaben.
Dieses Formular ist ggf. zu verwenden. Die deutschen Finanzbehörden KÖNNEN auch gleichlautende, fremdsprachige Formulare zertifizieren, müssen dies aber nicht. Im Zweifelsfall DÜRFEN sie dies auch ohne eine durch einen zertifizierten Dolmetscher verfasste Übersetzung NICHT. Amtssprache ist (für deutsche Finanzämter) deutsch (§ 87 Abgabenordnung). Die dafür anfallenden Kosten müsste im Übrigen der Antragsteller tragen.
Zu den Kommentaren (teilweise):
1.) Die Finanzbehörde hat völlig korrekt gehandelt.
2.) Es ist nicht hilfreich, in Biertischmanier über angeblich fehlende Kenntnisse von deutschen Beamten herum zu schwadronieren, wenn man selbst keinerlei Kenntnisse über die tatsächlichen Verhältnisse bzw. über die Rechtslage besitzt. Mit solch dummem Zeug befindet man sich weit unter der Gürtellinie.
PS.: Bin selbst kein Beamter.
[Bearbeitet am 2014-09-25 10:29 GMT] [/quote]
Vielen Dank für diese Informationen. Wenn hier aber schon so präzise argumentiert wird, dann sollte auch die Terminologie korrekt sein: Ein Dolmetscher ist kein Übersetzer (nur letzteren hätte man zur Anfertigung der Übersetzung des Formulars heranziehen können) - [url removed] - und einen "zertifizierten" Dolmetscher oder Übersetzer gibt es erst recht nicht (zumindest nicht in Deutschland). Übersetzer, die die hier erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sind - je nach Bundesland - "beeidigt" oder "ermächtigt".
[Edited at 2014-09-25 13:44 GMT]