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Freistellung von der portugiesischen Quellensteuer | Internationale Vereinbarung, kein internationales Formular?

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Forum: German
Topic: Freistellung von der portugiesischen Quellensteuer
Poster: Anna Sarah Krämer Fazendeiro
Post title: Internationale Vereinbarung, kein internationales Formular?

[quote]hawag wrote:

Die Annahme des Threaderstellers, ein entsprechendes deutsches Formular zu MOD. 21 RFI gäbe es nicht, ist unzutreffend.

Das für den deutschen Rechtsraum geltende Formular ist der "Antrag auf Erstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung", in dem unter dem Abschnitt II. eine "Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Finanzverwaltung" gegeben wird in Bezug auf die unter Abschnitt I. gemachten Angaben.

Dieses Formular ist ggf. zu verwenden. Die deutschen Finanzbehörden KÖNNEN auch gleichlautende, fremdsprachige Formulare zertifizieren, müssen dies aber nicht. Im Zweifelsfall DÜRFEN sie dies auch ohne eine durch einen zertifizierten Dolmetscher verfasste Übersetzung NICHT. Amtssprache ist (für deutsche Finanzämter) deutsch (§ 87 Abgabenordnung). Die dafür anfallenden Kosten müsste im Übrigen der Antragsteller tragen.

[Bearbeitet am 2014-09-25 10:29 GMT] [/quote]

Vielen Dank, hawag. Es ist gut möglich, dass ich selbst bald in diese Situation komme, und da werden diese Infos womöglich sehr hilfreich sein. Ich hatte bisher das Glück, das mein freundlicher zuständiger Finanzbeamte den RFI 21 für mich unterzeichnet hat. Allerdings habe ich jetzt das Finanzamt gewechselt, und da ist es natürlich möglich, dass ich diesmal weniger Glück habe.

Was allerdings seltsam ist, dass sich hier die Vereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die Bestimmungen zur Amtssprache offensichtlich widersprechen - denn das Modell RFI 21 wurde ja eigens für die internationale Verwendung entwickelt.

Vielleicht gibt es jemanden, der sich mit der Materie auskennt? In meiner Erfahrung wird auf deutschen Ämtern sehr unterschiedlich damit umgegangen. Auf internationalen Geburtsurkunden stehen zum Beispiel nicht unbedingt die deutschen Begriffe mit drauf, allerdings sind diese internationalen Urkunden ja anscheinend nach einem bestimmten Schema nummeriert - dennoch wurden sie auf deutschen Ämtern nicht immer akzeptiert. Ist der RFI eventuell auch nach einem bestimmten Schlüssel nummeriert? Sonst würde sich doch die Frage stellen, warum eine internationale Vereinbarung getroffen wird, für die kein international gültiges Formular besteht. Denn umgekehrt müsste ich ja den "Antrag auf Erstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung" in Portugal übersetzen lassen.

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