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Höhe der Verzugszinsen | Basiszins? Gültigkeit der EU-Richtlinie?

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Forum: German
Topic: Höhe der Verzugszinsen
Poster: Rolf Keller
Post title: Basiszins? Gültigkeit der EU-Richtlinie?

[quote]reinhard-kiel wrote:

8 % über EZB-Zins (im ersten Halbjahr 2013 sind das 0,75 %[/quote]

Dieser "EZB-Zins" von 0,75 % ist nicht der im BGB definierte, in diesem Kontext allein relevante "Basiszins", das sollte man klar sagen. Der veröffentliche Basiszins für das erste Halbjahr 2013 beträgt minus(!) 0,13 %. Tatsächlich liegt der Basiszinssatz immer um 0,88 Prozentpunkte unter einem (es gibt mehrere!) EZB-Zinssatz. Siehe § 247 BGB, der die EU-Richtlinie umsetzt und schon seit mehr als 10 Jahren gilt.

[quote] (...) diese Zahlungsverzugsrichtlinie, die dann einheitlich in Deutschland, Irland usw. (...) gilt [/quote]

Nein, die wird nirgendwo gelten. Für den Bürger gelten auch weiterhin die nationalen Gesetze, die – hoffentlich – von den Regierungen an die Richtlinie angepasst werden oder schon angepasst sind. Es gibt aber gewisse Freiräume für die Anpassung, die Richtlinie ist ja aus gutem Grund nicht als Gesetz formuliert.

Der Stichtag für die Wirkung der Änderungen ergibt sich deswegen aus der tatsächlichen Gesetzesänderung, nicht aus der Forderung der EU. Sollte eine Regierung ihre Hausaufgaben nicht rechtzeitig fertig bekommen oder schon zu früh abliefern, dann ... :-)

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