Forum: German
Topic: Preis für Beglaubigungen abhängig vom Volumen?
Poster: Sabine Reichert
Post title: Oder bescheinigen statt bestätigen
In manchen Bundesländern (z.B. in Brandenburg) heißt es bescheinigen statt bestätigen.
Was die Preisgestaltung betrifft: Bei bescheinigten Übersetzungen für die Justiz richtet sich der Preis nach dem JVEG. Zusätzlich zu den darin vorgesehenen Zeilenpreisen ist keine Gebühr vorgesehen. Bei bescheinigten Übersetzungen für den privaten Markt ist aber eine Gebühr (fälschlicherweise als Beglaubigungsgebühr bezeichnet) durchaus üblich.
Bestätigung/Bescheinigung von Fremdübersetzungen: Sind meines Wissens in den meisten Bundesländern zulässig, die Übersetzung muss dann natürlich auf Herz und Nieren geprüft und die Prüfung entsprechend abgerechnet werden, wofür ich eine Abrechnung nach Zeiteinheiten empfehle.
Von einer Bestätigung/Bescheinigung ohne Prüfung rate ich sehr dringend ab. Du stehst für die Richtigkeit und Vollständigkeit gerade! Dass manche Ü-Agenturen meinen, ein Schnäppchen machen zu können, wenn sie Übersetzungen an nicht qualifizierte/Billig-/nicht beeidigte Übersetzer geben und sie sich dann nur gegen eine "Beglaubigungsgebühr" bestätigen/bescheinigen lassen wollen, ist ein Unding. Es gibt aber solche schwarzen Schafe. Manche lassen sich sogar von Übersetzern, die sich darauf einlassen, blanko unterschriebene/gestempelte Bögen geben, auf die sie dann selbst die Übersetzung drucken. Horror!
Topic: Preis für Beglaubigungen abhängig vom Volumen?
Poster: Sabine Reichert
Post title: Oder bescheinigen statt bestätigen
In manchen Bundesländern (z.B. in Brandenburg) heißt es bescheinigen statt bestätigen.
Was die Preisgestaltung betrifft: Bei bescheinigten Übersetzungen für die Justiz richtet sich der Preis nach dem JVEG. Zusätzlich zu den darin vorgesehenen Zeilenpreisen ist keine Gebühr vorgesehen. Bei bescheinigten Übersetzungen für den privaten Markt ist aber eine Gebühr (fälschlicherweise als Beglaubigungsgebühr bezeichnet) durchaus üblich.
Bestätigung/Bescheinigung von Fremdübersetzungen: Sind meines Wissens in den meisten Bundesländern zulässig, die Übersetzung muss dann natürlich auf Herz und Nieren geprüft und die Prüfung entsprechend abgerechnet werden, wofür ich eine Abrechnung nach Zeiteinheiten empfehle.
Von einer Bestätigung/Bescheinigung ohne Prüfung rate ich sehr dringend ab. Du stehst für die Richtigkeit und Vollständigkeit gerade! Dass manche Ü-Agenturen meinen, ein Schnäppchen machen zu können, wenn sie Übersetzungen an nicht qualifizierte/Billig-/nicht beeidigte Übersetzer geben und sie sich dann nur gegen eine "Beglaubigungsgebühr" bestätigen/bescheinigen lassen wollen, ist ein Unding. Es gibt aber solche schwarzen Schafe. Manche lassen sich sogar von Übersetzern, die sich darauf einlassen, blanko unterschriebene/gestempelte Bögen geben, auf die sie dann selbst die Übersetzung drucken. Horror!