Forum: German
Topic: Höhe der Verzugszinsen
Poster: reinhard-kiel
Post title: Zahlungsverzugsrichtlinie der EU
Zwei Kleinigkeiten möchte ich noch ergänzen:
1) Die Richtlinie ist wie alle Richtlinien verbindlich, sie muss in allen Mitgliedsstaaten und in den Beitrittsstaaten mindestens so umgesetzt werden.
Ansonsten gibt es die "Direktwirkung": Bei Nicht-Umsetzung gilt die Richtlinie direkt, man kann sich vor Gericht darauf berufen.
Für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen bedeutet das: Sie gilt überall, man muss sich um die Landesgesetze keine großen Gedanken machen.
Die können nur weitergehende Regelungen treffen. So ist in Deutschland geplant, die in der Richtlinie vorgesehene mögliche Verlängerung der Zahlungsfrist von 30 auf 60 Tage für Behörden zu erschweren (was uns allen nützt).
2) Das alles gilt NICHT für Geschäfte aller Art mit Privatleuten ("Verbrauchern").
Topic: Höhe der Verzugszinsen
Poster: reinhard-kiel
Post title: Zahlungsverzugsrichtlinie der EU
Zwei Kleinigkeiten möchte ich noch ergänzen:
1) Die Richtlinie ist wie alle Richtlinien verbindlich, sie muss in allen Mitgliedsstaaten und in den Beitrittsstaaten mindestens so umgesetzt werden.
Ansonsten gibt es die "Direktwirkung": Bei Nicht-Umsetzung gilt die Richtlinie direkt, man kann sich vor Gericht darauf berufen.
Für DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen bedeutet das: Sie gilt überall, man muss sich um die Landesgesetze keine großen Gedanken machen.
Die können nur weitergehende Regelungen treffen. So ist in Deutschland geplant, die in der Richtlinie vorgesehene mögliche Verlängerung der Zahlungsfrist von 30 auf 60 Tage für Behörden zu erschweren (was uns allen nützt).
2) Das alles gilt NICHT für Geschäfte aller Art mit Privatleuten ("Verbrauchern").