Forum: German
Topic: Ust. bei Rechnung für ein Schweizer Büro?
Poster: Steffen Walter
Post title: Triacom-Dokument auf Stand 2018
[quote]Rolf Keller wrote:
2017 war das noch so, wie Steffen geschrieben hat und wie es Triacom sagt.
Siehe aber [url removed]
Wer außerhalb der Schweiz hohe Umsätze macht, ist also ab 2018 u. U. in der Schweiz steuerpflichtig. Leider sagt die o. a. Quelle nicht, was im Schweizer Recht als Lieferung/Dienstleistung gilt - das ist anders als in D und müsste recherchiert werden.
Zumindest für in die Schweiz liefernde Ü-Agenturen ist die erwähnte Umsatzgrenze durchaus ein wichtiger Punkt.
[/quote]
Hallo Rolf,
das zitierte Triacom-Dokument zur Umsatzsteuer entspricht dem Stand des laufenden Jahres 2018. Und auf S. 6/7 wird explizit auf die neue Regelung zur Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen Bezug genommen:
"Nach Abschnitt 3a.12 UStAE gilt nämlich: »(1) Eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung im Sinne des § 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG ist eine Leistung, die über das Internet [...] erbracht wird und deren Erbringung auf Grund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist; d. h. die Leistung ist im Wesentlichen automatisiert, wird nur mit minimaler menschlicher Beteiligung [!] erbracht und wäre ohne Informationstechnologie nicht möglich (vgl. Artikel 7 sowie Anhang I der MwStVO).« Hierunter fallen unsere Leistungen nicht! Nicht betroffen sind nämlich Leistungen, bei denen das Internet nur als Übertragungsmedium dient. Wenn wir unsere fertige Übersetzung per E-Mail übermitteln, handelt es sich dadurch noch nicht um eine elektronisch erbrachte Dienstleistung! Auch nicht beim Arbeiten in der Cloud!"
Und (natürlich noch nicht mit absoluter Sicherheit formuliert): "Dies müsste analog auch gelten für die neue (ab 2018) Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über 100 000 CHF und »Dienstleistungen wie Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen oder nicht steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz«."
Viele Grüße
Steffen
Topic: Ust. bei Rechnung für ein Schweizer Büro?
Poster: Steffen Walter
Post title: Triacom-Dokument auf Stand 2018
[quote]Rolf Keller wrote:
2017 war das noch so, wie Steffen geschrieben hat und wie es Triacom sagt.
Siehe aber [url removed]
Wer außerhalb der Schweiz hohe Umsätze macht, ist also ab 2018 u. U. in der Schweiz steuerpflichtig. Leider sagt die o. a. Quelle nicht, was im Schweizer Recht als Lieferung/Dienstleistung gilt - das ist anders als in D und müsste recherchiert werden.
Zumindest für in die Schweiz liefernde Ü-Agenturen ist die erwähnte Umsatzgrenze durchaus ein wichtiger Punkt.
[/quote]
Hallo Rolf,
das zitierte Triacom-Dokument zur Umsatzsteuer entspricht dem Stand des laufenden Jahres 2018. Und auf S. 6/7 wird explizit auf die neue Regelung zur Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen Bezug genommen:
"Nach Abschnitt 3a.12 UStAE gilt nämlich: »(1) Eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung im Sinne des § 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG ist eine Leistung, die über das Internet [...] erbracht wird und deren Erbringung auf Grund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist; d. h. die Leistung ist im Wesentlichen automatisiert, wird nur mit minimaler menschlicher Beteiligung [!] erbracht und wäre ohne Informationstechnologie nicht möglich (vgl. Artikel 7 sowie Anhang I der MwStVO).« Hierunter fallen unsere Leistungen nicht! Nicht betroffen sind nämlich Leistungen, bei denen das Internet nur als Übertragungsmedium dient. Wenn wir unsere fertige Übersetzung per E-Mail übermitteln, handelt es sich dadurch noch nicht um eine elektronisch erbrachte Dienstleistung! Auch nicht beim Arbeiten in der Cloud!"
Und (natürlich noch nicht mit absoluter Sicherheit formuliert): "Dies müsste analog auch gelten für die neue (ab 2018) Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über 100 000 CHF und »Dienstleistungen wie Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen oder nicht steuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz«."
Viele Grüße
Steffen