Forum: German
Topic: Dolmetschen / Übersetzen für die Bundesagentur für Arbeit
Poster: reinhard-kiel
In der internen Dienstanweisung der „Bundesagentur für Arbeit“, immerhin eine der größten Behörden in Deutschland und zentral gesteuert, heißt es zum Problem:
[quote]Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Arbeitnehmer/innen in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Damit nehmen auch Kunden/Kundinnen ohne ausreichende Deutsch-Kenntnisse die Dienste der BA in Anspruch. Für diesen Personenkreis soll jedoch der Zugang zu den Beratungs- und Sozialleistungen der BA nicht durch Sprachbarrieren erschwert werden. Daher können Dolmetscher- und Übersetzungsdienste im erforderlichen Umfang in Anspruch genommen werden.[/quote]
Und wie ist das Problem zu lösen? Wie finde ich eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher?
[quote] Kunden/Kundinnen mit unzureichenden Deutsch-Kenntnissen sollen zur Vermeidung von Verständnisschwierigkeiten in erster Linie eine Person mit entsprechenden Sprachkenntnissen mitbringen.
Ist dies nicht möglich, sind für Übersetzungen und Dolmetscherdienste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Sprachkenntnissen zu betrauen.
Sofern dies ebenfalls ausscheidet, sollen soziale Verbände bzw. ehrenamtliche Einrichtungen u. ä. – soweit die Übersetzungs- und Dolmetscherdienste im Zusammenhang mit ihren Aufgaben stehen – hierfür gewonnen werden.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit darf die Bundesagentur für Arbeit bzw. das jeweilige Jobcenter diese Kunden/ Kundinnen nicht benachteiligen. Selbst wenn die eben genannten Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, besteht dennoch eine Pflicht Übersetzungen vorzunehmen und Dolmetscherdienste anzubieten; dies gilt insbesondere für die Übersetzung der Anträge von Personen, die nach dieser Verordnung anspruchsberechtigt sind. [/quote]
Also: Bekannte mitbringen (Kinder???), oder die Putzfrau vom BA-Flur wird reingerufen, oder ehrenamtliche Dolmetscher bei Diakonie oder Caritas suchen, aber wenn nichts mehr hilft, eben doch eine „richtige“ Dolmetscherin rufen (als vierte Möglichkeit)...
Und wie ist es mit der Bezahlung?
[quote] Das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) findet keine direkte Anwendung für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter, stellt jedoch insbesondere hinsichtlich des Vergütungsanspruches einen Orientierungsrahmen dar.
Mit dem Dolmetscher bzw. Übersetzer ist immer eine privatrechtliche Vereinbarung (Vertrag/Rahmenvereinbarung) zu treffen, welche den Vergütungsanspruch abschließend regelt.
Dabei sind die in den §§ 9-11 JVEG aufgeführten Beträge gemäß § 12 I Nr. 4 JVEG als Nettobeträge anzusehen. Im Rahmen der wirtschaftlichen Aufgabenerledigung soll allerdings darauf hingewirkt werden, möglichst günstigere Konditionen zu erzielen.[/quote]
Falls ich mal übersetzen darf: Das Gesetz ist bekannt, aber wir versuchen, die Dolmetscherin zu drücken und sie zu niedrigeren Preisen zu überreden...
Meine Erfahrung übrigens (Vermittlung für verschiedene BA-Dienststellen und JobCenters): Wenn man sagt, dass man nicht verhandelt, bezahlen Sie den normalen Tarif, insbesondere bei Zeugnis-Übersetzungen. Sie gehen natürlich bei Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen von der niedrigsten Stufe, also zur Zeit 1,25 Euro aus. Da seit einem Jahr aber das Anerkennungsgesetz gilt, allerdings erst in vier oder fünf Bundesländern die Landesgesetze fertig sind, wird sich das Aufkommen an Aufträgen in den nächsten Monaten vervielfachen.
Die Dienstanweisung findet Ihr im internen Bereich der BA-Internet-Präsenz:
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Topic: Dolmetschen / Übersetzen für die Bundesagentur für Arbeit
Poster: reinhard-kiel
In der internen Dienstanweisung der „Bundesagentur für Arbeit“, immerhin eine der größten Behörden in Deutschland und zentral gesteuert, heißt es zum Problem:
[quote]Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Arbeitnehmer/innen in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Damit nehmen auch Kunden/Kundinnen ohne ausreichende Deutsch-Kenntnisse die Dienste der BA in Anspruch. Für diesen Personenkreis soll jedoch der Zugang zu den Beratungs- und Sozialleistungen der BA nicht durch Sprachbarrieren erschwert werden. Daher können Dolmetscher- und Übersetzungsdienste im erforderlichen Umfang in Anspruch genommen werden.[/quote]
Und wie ist das Problem zu lösen? Wie finde ich eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher?
[quote] Kunden/Kundinnen mit unzureichenden Deutsch-Kenntnissen sollen zur Vermeidung von Verständnisschwierigkeiten in erster Linie eine Person mit entsprechenden Sprachkenntnissen mitbringen.
Ist dies nicht möglich, sind für Übersetzungen und Dolmetscherdienste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Sprachkenntnissen zu betrauen.
Sofern dies ebenfalls ausscheidet, sollen soziale Verbände bzw. ehrenamtliche Einrichtungen u. ä. – soweit die Übersetzungs- und Dolmetscherdienste im Zusammenhang mit ihren Aufgaben stehen – hierfür gewonnen werden.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit darf die Bundesagentur für Arbeit bzw. das jeweilige Jobcenter diese Kunden/ Kundinnen nicht benachteiligen. Selbst wenn die eben genannten Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, besteht dennoch eine Pflicht Übersetzungen vorzunehmen und Dolmetscherdienste anzubieten; dies gilt insbesondere für die Übersetzung der Anträge von Personen, die nach dieser Verordnung anspruchsberechtigt sind. [/quote]
Also: Bekannte mitbringen (Kinder???), oder die Putzfrau vom BA-Flur wird reingerufen, oder ehrenamtliche Dolmetscher bei Diakonie oder Caritas suchen, aber wenn nichts mehr hilft, eben doch eine „richtige“ Dolmetscherin rufen (als vierte Möglichkeit)...
Und wie ist es mit der Bezahlung?
[quote] Das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) findet keine direkte Anwendung für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter, stellt jedoch insbesondere hinsichtlich des Vergütungsanspruches einen Orientierungsrahmen dar.
Mit dem Dolmetscher bzw. Übersetzer ist immer eine privatrechtliche Vereinbarung (Vertrag/Rahmenvereinbarung) zu treffen, welche den Vergütungsanspruch abschließend regelt.
Dabei sind die in den §§ 9-11 JVEG aufgeführten Beträge gemäß § 12 I Nr. 4 JVEG als Nettobeträge anzusehen. Im Rahmen der wirtschaftlichen Aufgabenerledigung soll allerdings darauf hingewirkt werden, möglichst günstigere Konditionen zu erzielen.[/quote]
Falls ich mal übersetzen darf: Das Gesetz ist bekannt, aber wir versuchen, die Dolmetscherin zu drücken und sie zu niedrigeren Preisen zu überreden...
Meine Erfahrung übrigens (Vermittlung für verschiedene BA-Dienststellen und JobCenters): Wenn man sagt, dass man nicht verhandelt, bezahlen Sie den normalen Tarif, insbesondere bei Zeugnis-Übersetzungen. Sie gehen natürlich bei Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen von der niedrigsten Stufe, also zur Zeit 1,25 Euro aus. Da seit einem Jahr aber das Anerkennungsgesetz gilt, allerdings erst in vier oder fünf Bundesländern die Landesgesetze fertig sind, wird sich das Aufkommen an Aufträgen in den nächsten Monaten vervielfachen.
Die Dienstanweisung findet Ihr im internen Bereich der BA-Internet-Präsenz:
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