Forum: German
Topic: Ist eine "anonyme Ladung" zulässig?
Poster: Rolf Keller
Post title: Was ist eine Ladung?
Was bedeutet das Wort "Ladung"? Laut ZPO sind Parteien, Zeugen und Sachverständige zu laden, laut StPO Angeklagte, Zeugen und Sachverständige. Dolmetscher gehören zu keiner dieser Gruppen, über sie steht in beiden Gesetzen lediglich, dass sie "hinzugezogen" werden.
Für mich sieht das deshalb so aus, dass Dolmetscher überhaupt nicht "geladen" werden müssen: Das Gericht muss lediglich auf irgendeine ihm freigestellte Weise dafür sorgen, dass bei Bedarf ein Dolmetscher dabei sitzt. In praxi kann das Gericht das tun, indem es einem Dolmetscher persönlich beauftragt. Es könnte aber auch einen anderen Weg wählen: Theoretisch könnten sogar vom Gericht als Arbeitnehmer beschäftigte oder von den Prozessbeteiligen mitgebrachte Dolmetscher eingesetzt werden.
Die Frage ist übrigens vor 10 Jahren schon mal gestellt worden:
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Ich finde dort keine Angabe einer Rechtsvorschrift, laut der es nach Meinung der antwortenden Instanz zwingend sei, Dolmetscher persönlich zu laden. Man geht eben davon aus, dass die Person gar keine Rolle spielt, im Gegensatz etwa zu einem Sachverständigen. Natürlich kann man sich darüber streiten, aber zunächst mal ist die Rechtslage so, wie sie eben ist.
Topic: Ist eine "anonyme Ladung" zulässig?
Poster: Rolf Keller
Post title: Was ist eine Ladung?
Was bedeutet das Wort "Ladung"? Laut ZPO sind Parteien, Zeugen und Sachverständige zu laden, laut StPO Angeklagte, Zeugen und Sachverständige. Dolmetscher gehören zu keiner dieser Gruppen, über sie steht in beiden Gesetzen lediglich, dass sie "hinzugezogen" werden.
Für mich sieht das deshalb so aus, dass Dolmetscher überhaupt nicht "geladen" werden müssen: Das Gericht muss lediglich auf irgendeine ihm freigestellte Weise dafür sorgen, dass bei Bedarf ein Dolmetscher dabei sitzt. In praxi kann das Gericht das tun, indem es einem Dolmetscher persönlich beauftragt. Es könnte aber auch einen anderen Weg wählen: Theoretisch könnten sogar vom Gericht als Arbeitnehmer beschäftigte oder von den Prozessbeteiligen mitgebrachte Dolmetscher eingesetzt werden.
Die Frage ist übrigens vor 10 Jahren schon mal gestellt worden:
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Ich finde dort keine Angabe einer Rechtsvorschrift, laut der es nach Meinung der antwortenden Instanz zwingend sei, Dolmetscher persönlich zu laden. Man geht eben davon aus, dass die Person gar keine Rolle spielt, im Gegensatz etwa zu einem Sachverständigen. Natürlich kann man sich darüber streiten, aber zunächst mal ist die Rechtslage so, wie sie eben ist.