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Trados als Trivialsoftware oder immaterielles Wirtschaftsgut buchen? | Planmäßige Abschreibung

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Forum: German
Topic: Trados als Trivialsoftware oder immaterielles Wirtschaftsgut buchen?
Poster: RobinB
Post title: Planmäßige Abschreibung

da nicht als GWG einstufbar.

Abschreibungsdauer m.E. drei Jahre, da Standardsoftware.

Achtung: Für "Spezialsoftware", d.h. Software, die einzeln entwickelt bzw. für den Kunden angepasst wurde, kann u.U. eine erheblich längere Abschreibungsdauer erforderlich sein (d.h., man unterscheidet zwischen "Standard-" und "Spezialsoftware").

Aber eigentlich sollte das Buchhaltungsprogramm diese Entscheidung automatisch vorschlagen.

Im Übrigen: Die Anschaffungskosten für Vermögenswerte verstehen sich immer netto, d.h. ohne USt (gilt auch für die GWG-Grenze). Im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs (typischerweise der Fall beim SDL Studio-Erwerb) muss der USt-Betrag immer noch in der USt-Voranmeldung angegeben werden, mit gleichzeitiger Angabe des entsprechenden Vorsteuerbetrags (d.h. ein Nettoeffekt von null).


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