Forum: German
Topic: Trados als Trivialsoftware oder immaterielles Wirtschaftsgut buchen?
Poster: RobinB
Post title: Planmäßige Abschreibung
da nicht als GWG einstufbar.
Abschreibungsdauer m.E. drei Jahre, da Standardsoftware.
Achtung: Für "Spezialsoftware", d.h. Software, die einzeln entwickelt bzw. für den Kunden angepasst wurde, kann u.U. eine erheblich längere Abschreibungsdauer erforderlich sein (d.h., man unterscheidet zwischen "Standard-" und "Spezialsoftware").
Aber eigentlich sollte das Buchhaltungsprogramm diese Entscheidung automatisch vorschlagen.
Im Übrigen: Die Anschaffungskosten für Vermögenswerte verstehen sich immer netto, d.h. ohne USt (gilt auch für die GWG-Grenze). Im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs (typischerweise der Fall beim SDL Studio-Erwerb) muss der USt-Betrag immer noch in der USt-Voranmeldung angegeben werden, mit gleichzeitiger Angabe des entsprechenden Vorsteuerbetrags (d.h. ein Nettoeffekt von null).
Topic: Trados als Trivialsoftware oder immaterielles Wirtschaftsgut buchen?
Poster: RobinB
Post title: Planmäßige Abschreibung
da nicht als GWG einstufbar.
Abschreibungsdauer m.E. drei Jahre, da Standardsoftware.
Achtung: Für "Spezialsoftware", d.h. Software, die einzeln entwickelt bzw. für den Kunden angepasst wurde, kann u.U. eine erheblich längere Abschreibungsdauer erforderlich sein (d.h., man unterscheidet zwischen "Standard-" und "Spezialsoftware").
Aber eigentlich sollte das Buchhaltungsprogramm diese Entscheidung automatisch vorschlagen.
Im Übrigen: Die Anschaffungskosten für Vermögenswerte verstehen sich immer netto, d.h. ohne USt (gilt auch für die GWG-Grenze). Im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs (typischerweise der Fall beim SDL Studio-Erwerb) muss der USt-Betrag immer noch in der USt-Voranmeldung angegeben werden, mit gleichzeitiger Angabe des entsprechenden Vorsteuerbetrags (d.h. ein Nettoeffekt von null).