Forum: German
Topic: Künstlersozialkasse, möglich, und wenn ja, gut oder schlecht?
Poster: Michael Wetzel
Post title: Grenzwerten für nichtpublizistische Nebentätigkeiten
Für die Frage zu Nebentätigkeiten bzw. zu nichtpublizistischen Aspekten der Haupttätigkeit, siehe:
[url removed]
In der PDF-Datei, die man bei der letzten Frage (Nr. 18) runterladen kann, geht es u. a. um diese Frage.
Im letzten Abschnitt geht es um "Mehr als nur geringfügige selbständige Nebentätigkeit":
Die Erklärung im Haupttext ist eher umständlich, aber in der Fußnote 1 wird es klar:
"Das Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis ist geringfügig, wenn es 450,00 € monatlich nicht übersteigt. Dieser Wert gilt entsprechend für eine selbständige nicht künstlerische/nicht publizistische Tätigkeit. Allerdings kommt es hier auf den Jahresgewinn an: Er ist geringfügig, wenn er im Jahr 5.400,00 € nicht übersteigt. Bei nicht ganzjähriger Ausübung der Tätigkeit ist die Grenze anteilig zu berücksichtigen."
Das heißt, ein bisschen Korrektorat und Urkundenübersetzerei darf sein, aber wirklich nur ein bisschen. Die Regelungen für die anderen Fälle (publizistische Hauptätigkeit mit Nebentätigkeit als Angestellter und Hauptätigkeit als Angestellter mit publizistischer Nebentätigeit) sind kompliziert und für mich nicht relevant, daher überlasse ich auch das Thema denen, denen es konkret angeht.
Topic: Künstlersozialkasse, möglich, und wenn ja, gut oder schlecht?
Poster: Michael Wetzel
Post title: Grenzwerten für nichtpublizistische Nebentätigkeiten
Für die Frage zu Nebentätigkeiten bzw. zu nichtpublizistischen Aspekten der Haupttätigkeit, siehe:
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In der PDF-Datei, die man bei der letzten Frage (Nr. 18) runterladen kann, geht es u. a. um diese Frage.
Im letzten Abschnitt geht es um "Mehr als nur geringfügige selbständige Nebentätigkeit":
Die Erklärung im Haupttext ist eher umständlich, aber in der Fußnote 1 wird es klar:
"Das Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis ist geringfügig, wenn es 450,00 € monatlich nicht übersteigt. Dieser Wert gilt entsprechend für eine selbständige nicht künstlerische/nicht publizistische Tätigkeit. Allerdings kommt es hier auf den Jahresgewinn an: Er ist geringfügig, wenn er im Jahr 5.400,00 € nicht übersteigt. Bei nicht ganzjähriger Ausübung der Tätigkeit ist die Grenze anteilig zu berücksichtigen."
Das heißt, ein bisschen Korrektorat und Urkundenübersetzerei darf sein, aber wirklich nur ein bisschen. Die Regelungen für die anderen Fälle (publizistische Hauptätigkeit mit Nebentätigkeit als Angestellter und Hauptätigkeit als Angestellter mit publizistischer Nebentätigeit) sind kompliziert und für mich nicht relevant, daher überlasse ich auch das Thema denen, denen es konkret angeht.