Forum: German
Topic: Gültigkeit von Beglaubigungen
Poster: Simon Diez
Post title: Landgericht
Hallo Herr Molderings,
Sie sollten sich unbedingt beim Landgericht Ihres neuen Wohnsitzes melden. Dort wird man Ihnen das weitere Prozedere erläutern (ob Sie neu vereidigt bzw. "übernommen" oder in seltenen Fällen auch abgelehnt werden, falls für Ihre Sprachkombination schon zu viele Übersetzer zur Verfügung stehen). Die Beeidigung/Ermächtigung hält nicht automatisch ein Leben lang, sondern muss an die jeweiligen Lebens-/Wohnverhältnisse angepasst werden.
Auch sollten Sie das Landgericht an Ihrem ehemaligen Wohnort über Ihren Wegzug informieren.
Übersetzungen eines in Deutschland beeidigten/vereidigten/ermächtigten Übersetzers, egal aus welchem Bundesland, sind in ganz Deutschland und auch im EU-Ausland gültig.
Freundliche Grüße
SD
Topic: Gültigkeit von Beglaubigungen
Poster: Simon Diez
Post title: Landgericht
Hallo Herr Molderings,
Sie sollten sich unbedingt beim Landgericht Ihres neuen Wohnsitzes melden. Dort wird man Ihnen das weitere Prozedere erläutern (ob Sie neu vereidigt bzw. "übernommen" oder in seltenen Fällen auch abgelehnt werden, falls für Ihre Sprachkombination schon zu viele Übersetzer zur Verfügung stehen). Die Beeidigung/Ermächtigung hält nicht automatisch ein Leben lang, sondern muss an die jeweiligen Lebens-/Wohnverhältnisse angepasst werden.
Auch sollten Sie das Landgericht an Ihrem ehemaligen Wohnort über Ihren Wegzug informieren.
Übersetzungen eines in Deutschland beeidigten/vereidigten/ermächtigten Übersetzers, egal aus welchem Bundesland, sind in ganz Deutschland und auch im EU-Ausland gültig.
Freundliche Grüße
SD