Forum: German
Topic: Invoicing (Steuern) - Job für eine Agentur aus Florida
Poster: Rolf Keller
Post title: Keine USt
Ich sehe das so: Der zitierte Text hat die Überschrift "Dienstleistungen erbringen IN den USA", das träfe also z. B. auf einen Dolmetscher zu, der in die USA reist und dort dolmetscht, aber nicht auf einen Übersetzer, der die Leistung in D erbringt und dort ansässig ist. Tatsächlich beschäftigt sich der gesamte Artikel nur mit Aktivitäten in den USA.
Begründung: Die Steuerhoheit jedes Landes endet an den Landesgrenzen, also kann eine in D ansässige und arbeitende Person in den USA per se gar kein Steuerschuldner sein. Für sie gelten ja keine US-amerikanischen Gesetze.
In der EU ist das zwar etwas anders und mancher muss sich seit Neuestem tatsächlich im Ausland registrieren, aber eben nur im EU-Ausland, weil es eine einschlägige EU-Regelung gibt, die in den EU-Ländern in nationale Gesetze umgesetzt werden musste. Diese nationalen Gesetze gelten dann natürlich. AFAIK gibt es aber kein nationales Gesetz in D, das Ähnliches für die USA verlangt.
Also dürftest du nur eine Rechnung ohne MwSt.-Ausweis verschicken. Verschickst du eine mit MwSt.-Ausweis, dann schuldest du diesen unzulässigerweise ausgewiesenen Betrag in D nach deutschem Steuergesetz, verlierst also dieses Geld. Die normale Einkommensteuer in D fällt natürlich in jedem Fall an – wäre es anders, dann würde kein Übersetzer ESt zahlen, jeder hätte einen Briefkastenpartner auf der anderen Seite der Grenze.
Sollte an Obigen etwas nicht stimmen, lerne ich gern dazu, aber nur anhand von echten Belegen.
Topic: Invoicing (Steuern) - Job für eine Agentur aus Florida
Poster: Rolf Keller
Post title: Keine USt
Ich sehe das so: Der zitierte Text hat die Überschrift "Dienstleistungen erbringen IN den USA", das träfe also z. B. auf einen Dolmetscher zu, der in die USA reist und dort dolmetscht, aber nicht auf einen Übersetzer, der die Leistung in D erbringt und dort ansässig ist. Tatsächlich beschäftigt sich der gesamte Artikel nur mit Aktivitäten in den USA.
Begründung: Die Steuerhoheit jedes Landes endet an den Landesgrenzen, also kann eine in D ansässige und arbeitende Person in den USA per se gar kein Steuerschuldner sein. Für sie gelten ja keine US-amerikanischen Gesetze.
In der EU ist das zwar etwas anders und mancher muss sich seit Neuestem tatsächlich im Ausland registrieren, aber eben nur im EU-Ausland, weil es eine einschlägige EU-Regelung gibt, die in den EU-Ländern in nationale Gesetze umgesetzt werden musste. Diese nationalen Gesetze gelten dann natürlich. AFAIK gibt es aber kein nationales Gesetz in D, das Ähnliches für die USA verlangt.
Also dürftest du nur eine Rechnung ohne MwSt.-Ausweis verschicken. Verschickst du eine mit MwSt.-Ausweis, dann schuldest du diesen unzulässigerweise ausgewiesenen Betrag in D nach deutschem Steuergesetz, verlierst also dieses Geld. Die normale Einkommensteuer in D fällt natürlich in jedem Fall an – wäre es anders, dann würde kein Übersetzer ESt zahlen, jeder hätte einen Briefkastenpartner auf der anderen Seite der Grenze.
Sollte an Obigen etwas nicht stimmen, lerne ich gern dazu, aber nur anhand von echten Belegen.