Forum: German
Topic:Übersetzung bestätigen aber nicht beglaubigen??
Poster: Rolf Keller
Post title: Vorsicht mit Stempeln, die täuschen könnten
[quote]Ylenia Forti wrote:
Darüber hinaus würde ich an deiner Stelle einfach meinen Stempel anbringen (es ist ja in deinem Fall nicht von Bedeutung mit welcher Sprache du arbeitest, es geht nur um den "Beweis", dass die Übersetzung auch von einer Übersetzerin gemacht worden ist)[/quote]
Da würde ich vorsichtig sein. Es kann immer nur um den Inhalt der Urkunde gehen, den kann man nicht durch "unsichtbare" Nebenabreden oder im Hinterkopf vorhandene Verwendungsmotive einschränken oder modifizieren. Schließlich kann die Urkunde ja später beliebigen Parteien vorgelegt werden, die NUR die Urkunde sehen und sonst nichts. Die müssen sich dann darauf verlassen dürfen, dass die Urkunde in allen Teilen, auch in der Unterschrift "stimmt" und nichts vortäuscht.
Je nachdem, wie der Stempel aussieht (das hängt auch vom Bundesland ab!), täuscht er aber in unserem Fall eine falsche Tatsache vor. Z. B. dann, wenn da "beeidigt" oder irgendetwas Ähnliches draufsteht oder wenn ein Gericht oder eine andere amtliche Bezeichnung (z. B. "Freistaat Bayern") angegeben ist. Diese Angaben gelten ja für die betreffende Sprache gar nicht wirklich.
Man kann sich natürlich einen Stempel kaufen, auf dem NUR "Vanessa Schmitz, Übersetzerin" steht, ggf. mit Titel, falls man einen für die betreffende Sprache hat. Das wäre ok, und so würde ich das machen. (Normalerweise benutzt man doch ohnehin nicht nur den einen Stempel für alles und jedes?!)
Topic:Übersetzung bestätigen aber nicht beglaubigen??
Poster: Rolf Keller
Post title: Vorsicht mit Stempeln, die täuschen könnten
[quote]Ylenia Forti wrote:
Darüber hinaus würde ich an deiner Stelle einfach meinen Stempel anbringen (es ist ja in deinem Fall nicht von Bedeutung mit welcher Sprache du arbeitest, es geht nur um den "Beweis", dass die Übersetzung auch von einer Übersetzerin gemacht worden ist)[/quote]
Da würde ich vorsichtig sein. Es kann immer nur um den Inhalt der Urkunde gehen, den kann man nicht durch "unsichtbare" Nebenabreden oder im Hinterkopf vorhandene Verwendungsmotive einschränken oder modifizieren. Schließlich kann die Urkunde ja später beliebigen Parteien vorgelegt werden, die NUR die Urkunde sehen und sonst nichts. Die müssen sich dann darauf verlassen dürfen, dass die Urkunde in allen Teilen, auch in der Unterschrift "stimmt" und nichts vortäuscht.
Je nachdem, wie der Stempel aussieht (das hängt auch vom Bundesland ab!), täuscht er aber in unserem Fall eine falsche Tatsache vor. Z. B. dann, wenn da "beeidigt" oder irgendetwas Ähnliches draufsteht oder wenn ein Gericht oder eine andere amtliche Bezeichnung (z. B. "Freistaat Bayern") angegeben ist. Diese Angaben gelten ja für die betreffende Sprache gar nicht wirklich.
Man kann sich natürlich einen Stempel kaufen, auf dem NUR "Vanessa Schmitz, Übersetzerin" steht, ggf. mit Titel, falls man einen für die betreffende Sprache hat. Das wäre ok, und so würde ich das machen. (Normalerweise benutzt man doch ohnehin nicht nur den einen Stempel für alles und jedes?!)