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Kann man eine Internationale Geburtsurkunde "nochmal" beglaubigt übersetzen? | Das Missverständnis bezüglich "international", wenn es um Formulare geht

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Forum: German
Topic: Kann man eine Internationale Geburtsurkunde "nochmal" beglaubigt übersetzen?
Poster: Nicole Schnell
Post title: Das Missverständnis bezüglich "international", wenn es um Formulare geht

Hier sind nur die Formulare "international", d.h. die Vordrucke sind mehrsprachlich. Die eingefügten Informationen müssen dennoch übersetzt werden. (Anekdote: Dass sich nicht mal die Behörden mit einem solchen Kram auskennen, habe ich schmerzhaft und teuer am eigenen Leib erfahren, als ich einen Amerikaner geheiratet habe und die strunzdumme Standesamtgehilfin am Wohnort meiner Eltern stur behauptet hat, dass es sowas wie internationale Formulare nicht gibt und ich das ganz dringend und unbedingt übersetzen lassen muss. Ich habe daraufhin einer deutschen Übersetzungsagentur schlappe 880.00 Mark bezahlt, um mir ein dämliches Papier samt Kleingedrucktem ins Englische übersetzen zu lassen, und die zwei Seiten Kram wurde mir prachtvollerweise unformatiert auf fast 20 Seiten in durchgehend 14 Punkt Schriftgröße geliefert..., nur um mir in Heidelberg, wo wir letztendlich geheiratet haben, unter Gelächter anhören zu müssen, dass es sich bei "internationalen" Urkunden ganz keineswegs um Übersetzungen, sondern ganz einfach um Vordrucke in jeweils mehreren Sprachen auf einem Blatt handelt, die in jedem vernünftigen Standesamt pfundweise im Regal liegen.)

Die ausgefüllten Inhalte müssen jedoch beispielsweise zu Einwanderungszwecken übersetzt werden und notarisiert werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen und Ihre Frage beantworten.

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