Forum: German
Topic: NEU! De ce se traduce atât de aberant/ greșit ortografic din/ în germană? @ Bernd Müller
Poster: Michael Christmann
Hallo miteinander,
Hallo Herr Kollege Müller,
Ich habe mit großem Interesse hier im Forum Ihre Kommentare mit dem Titel "De ce se traduce atât de aberant/ greșit ortografic din/ în germană?" gelesen.
Sie haben 100% Recht. Es wird oft in Rumänien wahrhaftig "oberflächlich"übersetzt (milde ausgedrückt) wie Sie es durch sehr viele und gute Beispiele ausgezeichnet dargestellt haben.
In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir Ihr aussagekräftiges Beispiel zu zitieren:
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> Această înțelegere scrisă, neviciată reprezintă voința liberă a pârților, .... (tradus, RO) -> (1)
> Diese schriftliche, fehlerhafte Vereinbarung stellt die freie Wille der Parteien dar, ......
>Corect ar trebui să fie tradus cam de genul:
>Diese, schriftliche, nicht von Willensmängeln behaftete Vereinbarung stellt den freien Willen der
> Parteien dar, ......
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Aber mein lieber Scholli :-) wer den oben angegebenen Text in rumänischer Sprache durch
"Diese, schriftliche, nicht von Willensmängeln behaftete Vereinbarung stellt den freien Willen der Parteien dar"übersetzt, der hat nicht nur gute Rechtskenntnisse sondern er spricht höchstwahrscheinlich Deutsch als Muttersprache.
So etwas ist für die Qualität einer solchen Übersetzung eine unabdingbare Bedingung.
Denn als Übersetzer muss ich den rumänischen Begriff „viciu de consimțământ“
mit dem deutschen Begriff Willensmangel in Zusammenhang bringen.
Nur: Solchen hohen Ansprüchen können die meisten Übersetzer für die deutsche Sprache - bis auf wenige Übersetzer - nicht genügen.
Wer bei Übersetzungen quasi Akkordarbeit leistet, der kann als Übersetzer nie im Leben eine solche Qualität der Übersetzung liefern.
Es bedarf einer sehr guten Ausbildung, einer ständigen Weiterbildung und eines Sprachgefühls im Deutschen, als Übersetzer für die deutsche Sprache, um solche Übersetzungen zu bewerkstelligen.
Eine andere Facette der Problematik ist die lasche Handhabung der Haftung der Übersetzer in Rumänien.
Die Übersetzer in Rumänien haften erst bei offensichtlichen und enorm groben Übersetzungsfehlern, wenn überhaupt.
Das ist in Deutschland anders geregelt.
Weil ich seit langen Jahren für die deutschen Gerichte als Übersetzer für Rumänisch bzw. Deutsch tätig bin, kenne ich auch Fälle, wo manche Kollege von mir finanziell schwer "bluten" mussten weil sie manche Ausdrücke falsch und ungenau übersetzt haben. Im Ergebnis führte das dazu, dass die Behörden die diese Übersetzungen erhalten haben, die Übersetzung so nicht akzeptiert haben.
Daraufhin, nach dem Korrigieren der fehlerhaften Übersetzung, wurden meine Kollegen verurteilt die Kosten für die zusätzlichen Fahrten, die der Kunde deshalb erneut machen musste, die neuen Gebühren, die der Kunde bei den Behörden entrichten musste, den unbezahlten Urlaubstag dem Kunden zu bezahlen (nach der Verbesserung der Übersetzung) und obendrauf für die Prozesskosten des Kunden für das gerichtliche Durchsetzen seiner Schadenersatzansprüche (gegenüber dem Übersetzer) aufzukommen.
Betrachten Sie näher die Verwendung des Wortes "Durchsetzen" in meinem Satz oben.
Hätte ich fälschlicherweise das Hauptwort Geltendmachung verwendet, bedeutet das laut Duden, ("Das große Wörterbuch der deutschen Sprache"):
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Geltendmachung, die; -, -en (Papierdeutsch):
das Geltendmachen:
Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Börsenblatt 83, 1960, 4824).
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Es gibt auch enorm viele Übersetzer, die sich nicht leisten können sich sehr viel Zeit zu nehmen um die Begriffe im Deutschen bzw. im Rumänischen genau zu verstehen.
Z. B.
Ich habe mich vor langer Zeit, bei Scheidungsurteilen mit dem Begriff "Procedura completa" auseinandergesetzt
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bis ich mich endlich dazu entschieden habe, „Procedura completa“ durch
"Die gesetzlich vorgeschriebene Ladungsprozedur der Beteiligten wurde eingehalten" zu übersetzen.
Nur: Es gibt noch ein großes Problem. Die Bedeutungen vieler Begriffe im Deutschen und im Rumänischen sind unterschiedlich:
Beispiel:
Unter „Referatul cauzei“ finden wir im Rumänischen folgende Erklärung:
„ Așa cum rezultă din conținutul art. 104 alin. 10 din Regulament, după strigarea cauzei si apelul părților, grefierul de ședință face oral referatul cauzei care consta in: prezentarea pe scurt a obiectului pricinii si stadiul in care se află judecata acesteia; comunicarea modului in care s-a îndeplinit procedura de citare a persoanelor chemate in proces si dacă s-au realizat celelalte măsuri de instanță la termenele anterioare”
Schauen wir uns nur aus Neugierde wie die deutsche Zivilprozessordnung das handhabt.
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Ich zitiere aus der deutschen Zivilprozessordnung die Sie unter dem Link oben finden:
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§ 136 Prozessleitung durch Vorsitzenden
(1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Verhandlung.
(2) Er erteilt das Wort und kann es demjenigen, der seinen Anordnungen nicht Folge leistet, entziehen. Er hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen.
(3) Er hat Sorge zu tragen, dass die Sache erschöpfend erörtert und die Verhandlung ohne Unterbrechung zu Ende geführt wird; erforderlichenfalls hat er die Sitzung zur Fortsetzung der Verhandlung sofort zu bestimmen.
(4) Er schließt die Verhandlung, wenn nach Ansicht des Gerichts die Sache vollständig erörtert ist, und verkündet die Urteile und Beschlüsse des Gerichts.
§ 137 Gang der mündlichen Verhandlung
(1) Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Parteien ihre Anträge stellen.
(2) Die Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten; sie haben das Streitverhältnis in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu umfassen.
(3) Eine Bezugnahme auf Dokumente ist zulässig, soweit keine der Parteien widerspricht und das Gericht sie für angemessen hält. Die Vorlesung von Dokumenten findet nur insoweit statt, als es auf ihren wörtlichen Inhalt ankommt.
(4) In Anwaltsprozessen ist neben dem Anwalt auch der Partei selbst auf Antrag das Wort zu gestatten.
§ 333 Nichtverhandeln der erschienenen Partei
Als nicht erschienen ist auch die Partei anzusehen, die in dem Termin zwar erscheint, aber nicht verhandelt.
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Und jetzt frage ich Sie, Herr Kollege Müller: Wie möchten Sie den Sinn des rumänischen Begriffs „Referatul cauzei“ ohne weiteres ins Deutsche übersetzen?
Hier im Forum wurde vorgeschlagen „Referatul cauzei” durch „es wurde der Bericht (der Rechtssache) erstattet“ übersetzt.
Bei allem Respekt Herr Kollege aber ich denke sogar ein deutscher Rechtsanwalt kann damit wenig anfangen (mit dem Begriff „der Bericht der Rechtssache wurde erstattet“).
Ich hatte ein paar Mal auch den Begriff „Versorgungsausgleich“ in Rumänische zu übersetzen. Es blieb mir nichts Anderes übrig als irgendeinen „selbsterfundenen“ rumänischen Ausdruck dafür zu verwenden und in der Fußnote auf die entsprechenden Quellen zu verweisen, wo dieser Begriff sachlich erklärt wurde.
Wie viele Übersetzer die die deutsche Sprache als Fremdsprache gelernt haben bzw. in Rumänien leben, können diesen Ansprüchen und erforderlichen Analyse der Bedeutungen genügen?
Und wenn es wenige Übersetzer gibt die diesen Ansprüchen genügen können, könnten diese auch den Gesamtbedarf an Übersetzungen in Rumänien abdecken
den es gibt?
Bestimmt nicht!
Also realistisch und pragmatisch betrachtet muss man auch mit solchen Übersetzungen leben die offensichtlich – wie Sie so gut geschildert haben in Ihren Beispielen – eine sehr schlechte Qualität aufweisen.
So lange sich die Haftungsgesetze für Übersetzer in Rumänien nicht ändern und solange die rumänische Behörden sich auch mit Übersetzungen zufrieden geben aus denen man schlecht und recht versteht um was es sich handelt, so lange wird sich auch nichts ändern.
Zugegeben, ich kenne auch sehr gute Übersetzer in Rumänien.
Allerdings hielt ich auch Übersetzungen aus Rumänien in der Hand die ich tatsächlich erneut übersetzen musste, damit man im Deutschen mit dem Sinn dessen was übersetzt wurde, auch klarkommt.
In diesem Sinne, Herr Kollege Müller.
[Bearbeitet am 2014-03-10 16:37 GMT]
[Bearbeitet am 2014-03-10 16:40 GMT]